Ein Eckpfeiler unserer Tätigkeit ist die rechtliche Betreuung von natürlichen und juristischen Personen „rund um Immobilien“. Dazu gehören die Beratung und Vertretung beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften jeglichen Typs, sei es im Rahmen eines Asset- oder Share-Deals oder im Rahmen eines Unternehmenskaufes oder -verkaufs. Wir beraten und vertreten ferner Bauherren und -unternehmen, Architekten, Stockwerkeigentümer, Stockwerkeigentumsgemeinschaften und Immobilienverwaltungen bei allen Aspekten des privaten Baurechts, des Mietrechts und des Stockwerkeigentums.
Die Expertise liegt in folgenden Bereichen:
- Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien
- Due Diligence bei Immobilientransaktionen
- Beratung und Vertretung in Mietsachen und bei Stockwerkeigentum
- Begründung von und Reglemente für Stockwerkeigentum
- Beratung in nachbarrechtlichen Belangen
- Architekturverträge
- Werkverträge
- Kaufverträge
- Verträge über Dienstbarkeiten
- Enteignungsverfahren